VRA e.V.
Außenwohngruppen in Wachau & Leipzig

Gemeinsam Wege finden, ein suchtmittelfreies Leben zu führen.

Außenwohngruppen in Wachau und Leipzig-Probstheida

Teil des Leistungsangebotes des VRA e.V. sind auch sogenannte Außenwohngruppen. Diese sind ebenfalls besondere Wohnformen im Sinne der Eingliederungshilfe. Neben den Einrichtungen Haus am Park und Haus Güldengossa sind sie gedacht für Leistungsberechtigte, deren Unterstützungsbedarf weniger Assistenz umfasst. Dementsprechend ist das Team aus Fachkräften hier anders konzipiert als in den beiden anderen Einrichtungen.

Der Bereich der Außenwohngruppen erstreckt sich auf zwei Standorte. Zunächst das Haus Wachau, welches sich im Ortsteil Wachau der Stadt Markkleeberg befindet und Platz für 25 Klienten bietet und von einem weitläufigen Grundstück mit Grünflächen umgeben ist. Dank der Unterstützung von Kooperationspartnern haben die Klienten die Möglichkeit, tagesstrukturierende Maßnahmen auch außerhalb des Settings des VRA e.V. wahrzunehmen.

Gleiches gilt für Klienten des Standortes in Leipzig-Probstheida. Hier können 8 Klienten in 4 2-Raum-Wohnungen eines Wohngebäudes leben und sind somit inklusiver Teil einer Hausgemeinschaft.

Beide Standorte sind verkehrsgünstig gelegen und Linien des ÖPNV sind geradewegs erreichbar. Einrichtungen der Grundversorgung (bspw. der Gesundheitsversorgung, des Einzelhandels oder für Freizeitaktivitäten) können somit ohne größere Barrieren besucht werden, wodurch sich Unterstützung zur sozialen Teilhabe zielführend und wirksam umsetzen lässt.

Adresse

Außenwohngruppen Haus Wachau
Bauernhofstraße 1
04416 Markkleeberg

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Anreise

Die Haltestelle „Wachau, An der Hohle“ befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Gebäude und ist mir der Buslinie 106 zu erreichen.

Parkmöglichkeiten für PKW finden sich gegenüber der Einrichtung.

Kontakt

Telefon für alle Einrichtungen
0341 / 27 18 80 0

Fax für alle Einrichtungen
0341 / 27 18 80 39

E-Mail für alle Einrichtungen
mail@vra-ev-leipzig.de

Axel Gornig

Leitung Außenwohngruppen Haus Wachau

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.