Qualität und Wirksamkeit

Der VRA e.V. besitzt etablierte Verfahren zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die eine bedarfsdeckende Erbringung der Eingliederungshilfeleistung sichern und gegenüber den Leistungsberechtigten die notwendige Assistenz zur Erreichung seiner Teilhabeziele gewährleisten.

Erbracht werden die Leistungen überwiegend in besonderen Wohnformen, die sich an vier unterschiedlichen Standorten befinden und im Rahmen einer Angebotskette gleichfalls miteinander verzahnt sind. Für Maßnahmen der internen Tagesstruktur stehen unter der Domäne des VRA e.V. unterschiedliche Räumlichkeiten zu Verfügung, um Assistenzleistungen erbringen zu können. Dies betrifft die Unterstützung bei alltagspraktischen Angelegenheiten, wie bspw. des häuslichen Lebens oder der Selbstversorgung, im Wohnumfeld. Es stehen aber auch zweckgebunden eingerichtete Fachleistungsflächen zur Verfügung, die Aktivitäten und Teilhabe bei Hilfebedarfen in Lebensbereichen wie Mobilität, interpersoneller Interaktion, Gemeinschaftsleben oder Beschäftigung ermöglichen.

In den besonderen Wohnformen des VRA e.V. ist jeder Wohnbereich und jedes Klientenzimmer vormöbliert, inklusive Aufenthaltsräumen und Gemeinschaftsküchen. Den multiprofessionellen Mitarbeiterteams an den Standorten steht je eine Hausleitung vor. Entsprechend der verhandelten Konzeption der jeweiligen Einrichtung können zu einem Team Mitarbeitende im Bereich Sozialdienst, im Bereich tagesstrukturierender Maßnahmen, im Bereich der medizinischen Maßnahmen (insbesondere zur Teilhabeermöglichung in den Lebensbereichen Mobilität und Selbstversorgung), dem Nachtbereitschaftsdienst sowie der Haustechnik gehören. Die Personalplanung und der Personaleinsatz erfolgt anhand der Aufschlüsselung des Fachkraftstatus nach § 25 SächsWTVO. Zur Absicherung der häufigsten medizinischen Hilfebedarfe, unter Einbezug der besonderen Erfordernisse der Zielgruppe CMA, kann auf ein langjährig gewachsenes Netzwerk aus Facharztpraxen für die Weiterbehandlung der Leistungsberechtigten (insbesondere Arztpraxen für Allgemeinmedizin sowie für Psychiatrie und Neurologie, aber bspw. auch HNO, Pneumologe, Urologe etc.) zurückgegriffen werden. Entsprechend der Forderung nach § 13 SächsWTG sowie § 12a ApoG arbeitet der VRA e.V. mit einer Vertragsapotheke zusammen. Bei eingetretenen Pflegebedarfen, die eine weitere Leistungserbringung in den besonderen Wohnformen nicht mehr ermöglichen, kann auf eine bewährte Kooperationspartnerschaft mit einem, auf die Zielgruppe spezialisierten, Pflegezentrum rekurriert werden, die eine bedarfsgerechte Nachsorge gewährleistet.

Die Intention bei der Erbringung von qualifizierten und kompensatorischen Assistenzleistungen für den Leistungsberechtigten, unserem Klienten, ist die Sicherung der dauerhaften Abstinenz von Suchtmitteln sowie die Strukturierung des Alltags in den besonderen Wohnformen. Um dem Anspruch, Leistungen personen- und bedarfsorientiert erbringen zu können, gerecht zu werden, wird eine Maßnahmeplanung sowie eine Zielvereinbarung (sofern nicht durch einen ITP oder ein ähnliches Instrument extern vorgegeben) in einem halbjährlichen Rhythmus mit dem Klienten angestrebt. Unter Einbezug eines Fragebogens zur Interessenermittlung erfolgt die Maßnahmenplanung partizipativ mit den Klienten, die Zielvereinbarungen werden in einem persönlichen Gespräch erstellt. Um eine dementsprechende  Leistungserbringung durchgängig abzusichern, erfolgt für die Mitarbeitenden des VRA e.V. eine Dienstplanung nach verlässlichen Sequenzen, dem ein Ausfallmanagement hinterlegt ist.

Zur Absicherung der Ergebnisqualiät ist es dem VRA e.V. wichtig, sich bei Kooperationspartnern und Verbänden zu engagieren, sowohl regional (bspw. im Dachverband, dem Paritätischen Sachsen) als auch bundesweit, wie dem Fachverband Sucht+. Dieser Austausch, verbunden mit dem „Blick über den Tellerrand“, ermöglicht eine Kontextualisierung vor Ort erhobener Kennzahlen, die zur Überprüfung der Qualitätsziele innerhalb des zertifizierten QM-Systems jährlich erhoben werden.

Was sich der VRA e.V. vom Leistungsträger wünscht

Die Zusammenarbeit im sozialrechtlichen Dreieck ist komplex. Um hierbei bedarfsgerecht zu agieren, dürfen die besonderen Erfordernisse der Zielgruppe nicht unberücksichtigt bleiben.

Die Leistungsberechtigten, die sich wegen einer Zusammenarbeit an den VRA e.V. wenden, eint, dass die Grundlage des Unterstützungsbedarfes wesentlich durch eine Abhängigkeitserkrankung geprägt ist. Ein teilweise jahrzehntelanger Krankheitsverlauf führt zu komplexen Anforderungen an die Leistung. Die Leistungsberechtigten befinden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Situation, die oftmals geprägt ist durch somatische und / oder psychische Erkrankungen, soziale Isolation, unstete oder langjährig unterbrochene Erwerbsbiografien, Schulden, unzulängliche Wohnsituationen oder gar Wohnungslosigkeit. In der Regel besteht bereits der Bezug einer oder mehrerer Sozialleistungen, deren Vor- und Nachrangigkeit es nun zu prüfen gilt.

Die den Antrag auf Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe stellenden Menschen haben dabei in ihrem Leben wiederholt die Erfahrung gemacht, an den Anforderungen von Körperschaften oder Behörden mit Verwaltungsaufgaben zu scheitern. Dies hat unterschiedliche Gründe und steht oft auch im Zusammenhang mit der Abhängigkeitserkrankung. Das Suchtmittel nimmt im Leben der Betroffenen den zentralen Platz ein, was zur Vernachlässigung der eigenen Gesundheit und Interessen, aber auch zu einer ausbleibenden Sorgfalt bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten führt.

Zudem stellt sich oft die Situation dar, dass die Leistungsberechtigten einen Leidensdruck verspüren, in einer Notsituation oder Krise stecken und in Begleitung bspw. des Sozialdienstes einer Fachklinik ihre Bereitschaft zur Veränderung entwickeln. Im Kontext der Abhängigkeitserkrankung ist jedoch nicht davon auszugehen, dass sich diese Motivation langanhaltend selbst trägt oder ohne Unterstützung von außen konsequent aufrecht zu erhalten ist.

Oftmals ist es leiglich ein kurzes Zeitfenster, in dem der Leistungsberechtigte seine Hilfebedarfe erkennt und zur Akzeptanz von Leistungsangeboten bereit ist. Diese Gelegenheit gilt es, von allen Beteiligten, dem Leistungsberechtigten, dem Leistungsträger und dem Leistungserbringer, zu nutzen. Dafür braucht es manchmal schnelle Entscheidungen und die Bereitschaft, nicht zu jeder offenen Frage sofort eine abschließende Erklärung erhalten zu wollen. Im Sinne der Verhinderung eines progredienten Krankheitsverlaufes und der damit ansteigenden behinderungsbedingten Hilfebedarfe, sollte eine konsequente Unterbrechung bisheriger Verhaltensmuster Priorität genießen. Als Leistungserbringer und Kooperationspartner des Leistungsträgers ist es der Wunsch des VRA e.V., diese Themengewichtung verfolgen zu können und bei der Klärung verwaltungsrechtlicher Notwendigkeiten nach Beginn des Leistungsbezuges aktiv mitwirken zu können.

Compliance Management

Neben den Maßnahmen zur Einhaltung rechtsverbindlichen Regeln fühlt sich der VRA e.V. auch dazu verpflichtet als Organisation zu wirken, in der eine fachliche Haltung vertreten wird und die Governance-Strukturen etabliert.

Der Verein zur sozialen Rehabilitation von Abhängigkeitskranken (VRA e.V.) hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und unterliegt den Ansprüchen der Gemeinnützigkeit. Hauptzweck des Vereins ist laut Satzung die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere die Unterstützung Chronisch Mehrfachgeschädigter Abhängigkeitskranker (CMA). Um sowohl den Vereinszweck korrekt zu verfolgen als auch allen relevanten Rechtsnormen konform zu begegnen, erhält der VRA e.V. externe Unterstützung durch Kooperationspartner und benennt für relevante Themenkreise beauftragte Personen innerhalb der Mitarbeiterschaft.

Zur Absicherung seiner selbstgesteckten Qualitätsziele sowie im Sinne eines Compliance Managements besitzt der VRA e.V. seit 2007 ein QM-System. Er lässt sich dazu jährlich extern auditieren und zertifizieren. Grundlage dafür ist aktuell die ISO 9001:2015. Eine laufende Risiko- und Chancenmatrix, ein jährlicher Managementbericht sowie eine jährliche Managementbewertung, welche für die Anwendung der zutreffenden Norm in der Zusammenarbeit mit der Zertifizierungsstelle notwendig sind, werden durch die Geschäftsführung erstellt. In regelmäßigen Sitzungen beschäftigen sich die QM-Beauftragten mit aktuellen Geschehnissen rund um die Prozesse der Leistungserbringung, bezogen auf das Verbesserungswesen, die Fehlerbearbeitung und das Beschwerdemanagement. Das vorhandene QM-Handbuch wird in diesem Rahmen weiterentwickelt, an Gegebenheiten angepasst und fortlaufend redaktionell bearbeitet.

Für eine Reflexion und sich daraus ableitende Verbesserungen der eigenen professionellen Arbeit sowie einer entwickelnden persönlichen Haltung, werden im VRA e.V. Supervisionen durchgeführt, deren Teilnahme für alle Mitarbeitenden in den besonderen Wohnformen verpflichtend ist. Dies folgt auch der Idee von Organisationsentwicklung und Prozessbegleitung. In der Regel wird dabei ein systemischer Ansatz verfolgt. Zur fachlichen Weiterentwicklung wird ein jährlicher Weiterbildungsplan aufgestellt und durchgeführt. Dieser sieht sowohl individuelle als auch Weiterbildungen für Fachbereiche vor. Teil dieser Planung ist gleichfalls die Umsetzung der Vorgabe nach § 17 Absatz 2 SächsWTVO. Neben diesen jährlichen Schulungen zum Gewaltschutzkonzept wird dieses Thema im VRA e.V. auch dadurch gelebt, dass ein verbindlicher Verhaltenskodex für alle im VRA e.V. tätigen Personen existiert, der eine Kultur des gewaltfreien und zielorientierten Miteinanders versinnbildlicht.