Informationen für
Betroffene
Gemeinsam Wege finden, ein suchtmittelfreies Leben zu führen.
Für wen sind wir der Leistungserbringer?
Die Arbeit des VRA e.V. ist auf eine Spezialisierung ausgerichtet. Ein Angebot für alle Menschen mit Suchtproblematik zu unterbreiten, ist uns nicht möglich. Es ist daher wichtig zu klären, wem wir Unterstützung anbieten können.
Der VRA e.V. arbeitet seit 1992 mit Menschen zusammen, die wegen einer schweren Abhängigkeitserkrankung besondere Unterstützung benötigen. Bei vielen der Betroffenen hat das jahrelange, exzessive Trinken von Alkohol dazu geführt, dass es ihnen körperlich und psychisch immer schlechter ging und man oftmals auf sich allein gestellt gelebt hat. Nicht selten kommt es vor, dass neben dem Alkohol auch Erfahrungen mit dem Gebrauch von anderen Suchtmitteln gemacht wurden (z.B. Cannabis oder der Missbrauch von verschreibungspflichtigen Medikamenten) oder ein ausufernder Konsum von Glücksspielangeboten bzw. der Nutzung des Handys besteht.
In der Folge der Abhängigkeitserkrankung kamen viele Betroffene mit unterschiedlichen Hilfsangeboten in Kontakt. Oftmals bedeutete das auch, in Fachkliniken behandelt zu werden. Trotzdem hat das nicht dazu geführt, die Probleme mit dem Alkohol in den Griff zu kriegen. Stetig ist das alte (süchtige) Verhalten wieder durchgebrochen, mit all den Konsequenzen und Auswirkungen.
In der Fachwelt gibt es für die Betroffenen den Begriff der CMA. Ausgeschrieben bedeutet dies „Chronisch Mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke“ (wobei statt des Wortes ‚mehrfachgeschädigt‘ manchmal auch ‚mehrfachbeeinträchtigt‘ benutzt wird). Für sie wird erkannt, dass die klassischen Verfahren der Suchttherapie oder der Suchtberatung in der Regel nicht mehr greifen, da die Mechanismen der Sucht immer wieder losbrechen.
Diesen Kreislauf anzuhalten und aus ihm auszusteigen, ist für Betroffene alles andere als leicht und ohne Unterstützung eigentlich unmöglich. An dieser Stelle bietet der VRA e.V. Leistungen an, die dem Hilfebedarf gerecht werden sollen.
Wie sieht denn die Leistung aus, die durch den VRA e.V. erbracht wird?
Der VRA e.V. ist der Träger von sogenannten besonderen Wohnformen. Dieser Umstand spielt eine große Rolle wenn es um die Beschreibung der Leistungen geht, da sie mehrere Lebensbereiche betreffen.
Rechtlich gesehen sind es genau genommen zwei Leistungen, die die Klienten des VRA e.V. erhalten. Zunächst ist es eine Leistung, die das Wohnen betrifft. Hierzu ist in einem Vertrag geregelt, dass ein Wohnraum überlassen wird, der entsprechend ausgestattet und eingerichtet ist. Neben diesem Thema der sogenannten existenzsichernden Leistungen wird außerdem in dem gleichen Vertrag festgehalten, dass Fachleistungen durch den VRA e.V. erbrachten werden. Und hier wird es sehr individuell. Im Grunde geht es darum, welche Ziele, Wünsche oder Perspektiven hat ein Klient und welche Maßnahmen sind dafür notwendig, um diese zu verfolgen. Außerdem muss natürlich geschaut werden, welcher Unterstützungsbedarf erforderlich ist. Also: was benötigt der jeweilige Klient eigentlich an Assistenz, um die Maßnahmen durchzuführen. Das kann im Rahmen von Einzelangeboten stattfinden aber auch innerhalb einer Gruppe von Klienten. Und je nach Schwerpunkt und Notwendigkeit werden unterschiedliche Lebensbereiche (z.B. Mobilität, Selbstversorgung oder Gemeinschaftsleben) somit gezielt gefördert.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle Klienten in den unterschiedlichen Einrichtungen des VRA e.V. in eine Tagesstruktur eingebunden sind. Überwiegend werden innerhalb dieser Tagesstruktur die Fachleistungen erbracht. Sie dient außerdem dem Zweck, über geregelte und feste Abläufe Verbindlichkeit herzustellen, Pflichten bzw. Verantwortung zu übernehmen und somit eine Stabilität zu erfahren, die bei dem Erhalt der Abstinenz äußerst hilfreich ist.
Was erwartet der VRA e.V. von seinen Klienten?
Die Zusammenarbeit zwischen den Klienten und dem VRA e.V. wird durch einen Vertrag vereinbart. Daraus ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten, die immer auch die Erfordernisse der Abhängigkeitserkrankung im Blick behalten.
Wir erwarten von Jedem, der in einer unserer Einrichtungen lebt, dass die Abstinenz vom Alkohol, und natürlich auch von illegalen Suchtmitteln (inklusive Cannabis), eingehalten wird. Es ist uns wichtig zu sehen, dass dieser Prozess stattfindet. Was wir nicht akzeptieren werden ist, wenn bewusst gegen das Ziel der Abstinenz gearbeitet wird. Wenn also fahrlässig mit der eigenen Erkrankung umgegangen wird, womöglich gar andere Betroffene mit dem eigenen Verhalten gefährdet werden.
Zudem ist es für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen erforderlich, dass das Leistungsangebot auch ernst genommen und sich an den Maßnahmen der Tagesstruktur beteiligt wird. Eine ernsthafte Mitwirkung sehen wir als notwendig an. Die getrennte Wahrnehmung von Leistungen, also bspw. das Einverständnis zum Wohnangebot bei ablehnender Haltung zu unseren Fachleistungen, ist nicht möglich.
Ein Kennenlerngespräch, in dem eine mögliche Zusammenarbeit besprochen wird, findet verbindlich vor einer Aufnahme statt.
Das ist das Leitungsteam des VRA e.V.

Norbert Schindler

Jens Böttcher

Katja Wickler
Hausleitung Haus am Park

Michael Buss
Hausleitung Haus Güldengossa

Axel Gornig
Leitung Außenwohngruppen Haus Wachau
FAQ / Häufig gestellte Fragen
Wird die Abstinenz kontrolliert?
Ja, die Einhaltung dieser Regel wird regelmäßig kontrolliert. In den Einrichtungen werden stichprobenartig Atemalkoholkontrollen durchgeführt. Unter Umständen wird auch eine Einigung zur Durchführung von Urintests getroffen.
Wie lange bleiben die Klienten in den Einrichtungen?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt als erstes davon ab, wie lange der einzelne Klient bleiben möchte und wie groß sein Hilfebedarf ist. Jeder Interessierte sollte sich darüber bewusst sein, dass sich die Abhängigkeitserkrankung und alle damit entstandenen Folgeprobleme nicht innerhalb von wenigen Monaten entwickelt haben. Es braucht also Zeit und Geduld, um an dieser Aufgabe zu arbeiten. Aus Sicht der Fachkräfte des VRA e.V. empfiehlt sich deswegen ein Aufenthalt von mindestens zwei Jahren in den Einrichtungen Haus am Park und Haus Güldengossa. Für den Bereich der Außenwohngruppen in Wachau und Leipzig-Probstheida lässt sich Ähnliches sagen.
Was passiert mit meinen Möbeln und meiner Wohnung?
Die Wohnbereiche sind alle möbliert. Je nach Einrichtung ist es in begrenztem Maß sicherlich möglich, kleines Mobiliar mitzubringen. Dies sollte vor einer möglichen Aufnahme geklärt werden. Vor einer Aufnahme wird auch besprochen, was mit der eigenen Wohnung geschieht. Aus finanziellen Gründen muss diese in der Regel gekündigt werden.
Ich habe keine Möbel, weil ich keine Wohnung habe. Ist das ein Problem?
Das ist kein Problem. Die Wohnbereiche und Zimmer sind möbliert und eingerichtet.
Kann ich die Einrichtungen jederzeit wieder verlassen?
Die Einrichtungen des VRA e.V. werden offen betrieben. Das bedeutet, dass wir keine geschlossenen Bereiche haben und demzufolge auch nicht berechtigt sind, freiheitsentziehende Maßnahmen durchzuführen. Jeder Klient geht mit dem VRA e.V. einen Vertrag ein, der ohne Zwang zustande kommt und mit einer transparenten Kündigungsfrist üblicherweise auch wieder durch den Klienten beendet werden kann. Dazu muss noch erwähnt werden, dass wir mit jedem Klienten vereinbaren, dass er unmittelbar nach seiner Aufnahme für einen festgelegten Zeitraum noch nicht allein die Einrichtung verlässt. Dies soll der Abstinenzsicherung in einer erfahrungsgemäß noch sehr unsicheren Phase dienen.
Wie können tagesstrukturierende Maßnahmen und Fachleistungen konkret aussehen?
Wie oben beschrieben, ist die Leistungserbringung auf die individuellen Bedarfe und Ziele ausgerichtet. Dennoch kann allgemein erwartet werden, dass jeder Klient bei Maßnahmen im Bereich Sport und Bewegung mitwirkt, sich gemeinsam mit anderen Klienten und unserem Sozialdienst in Gesprächsrunden austauscht oder sich im Sinne der Teilhabebefähigung unter Fachkraftanleitung mit Materialien wie Holz, Ton oder Speckstein auseinandersetzt.
Gibt es Ausgangs- oder Besucherregelungen?
Selbstverständlich ist es möglich, in den Einrichtungen des VRA e.V. in seiner Freizeit Besuch zu empfangen oder das Haus zu verlassen. Besondere Regelungen im Detail stellen wir vorab in einem Kennenlerngespräch vor.